Ja zum Bundesgesetz über polizeiliche Aufgaben des Bundes
Der Regierungsrat äussert sich positiv zum Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes. Mit dem neuen Gesetz werden die allgemeinen Polizeiaufgaben des Bundes in einem einzigen Erlass zusammengefasst. Auf die kantonale Polizeihoheit hat das Bundesgesetz keine Auswirkungen.
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