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| 11.3.2010 |
SH, TG, ZH: Zeitplan für Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz zu Eng
Der Bund will im Jahr 2013 das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht einführen. Alle Kantone müssen bis dann ihre eigenen Gesetze anpassen. Die Kantone Schaffhausen, Thurgau und Zürich finden diesen Zeitplan allerdings zu eng, schreibt die Thurgauer Zeitung. In Schaffhausen und im Thurgau sind die Gesetze noch nicht einmal in der Vernehmlassung. Der Bund will mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz vor allem die Vormundschaft professionalisieren. |
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