36-jähriger Mann in verschiedenen Punkten angeklagt
Ein 36-jähriger Mann ist heute unter anderem wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Bedrohung und sexueller Belästigung vor dem Schaffhauser Kantonsgericht gestanden. Für sein Vergehen wurde er im Jahr 2008 schon vom Schaffhauser Untersuchungsrichteramt beschuldigt. Darauf wurde er auch in sein Heimatland Türkei ausgeschafft. Der Angeklagte bestreitet vor allem die Punkte wegen Bedrohung und sexueller Belästigung vehement. Die Aussagen der Klägerin seien falsch. Sie habe sich bei ihm sogar dafür entschuldigt, sagte er heute vor dem Richter. Die Staatsanwaltschaft hält an der Forderung von 2008 fest. Sie fordert 22 Tage Untersuchungshaft und eine Geldstrafe von insgesamt 5700 Franken. Das Gericht sprach den Mann heute Mittag in einzelnen Punkten frei oder wertet einzelne Fälle weniger hart. Er wird zu einer Untersuchungshaft von 21 Tagen und einer Geldstrafe von 10’400 Franken verurteilt. Die Geldstrafe ist viel höher, weil der Mann nun einen Verdienst hat. Das war 2008 nicht der Fall.
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