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| 31.7.2010 |
Schaffhausen: 170 000 Franken Abgangsentschädigung für 2 städtische Mitarbeiter
In den letzten neun Jahren hat der Schaffhauser Stadtrat zwei städtischen Mitarbeitern eine Abgangsentschädigung gezahlt. Die Gesamtsumme der beiden Abgangsentschädigungen beträgt knapp 170 000 Franken. Dies schreibt der Stadtrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss der SVP-Stadtparlamentarierin Cornelia Stamm Hurter. Wenn der Stadtrat einen über 45-jährigen Mitarbeiter entlasse, ohne dass dieser etwas dafür kann, bezahle er eine Abgangsentschädigung. Diese entspreche mindestens sechs Monatslöhnen und höchstens zwölf Monatslöhnen. Laut dem Stadtrat enfällt die Abfindung unter anderem dann, wenn der gekündigte Mitarbeiter eine angebotene zumutbare Anstellung nicht annimmt. Grund für den Vorstoss war die Abgangsentschädigung für den ehemaligen Leiter der städtischen WG Geissberg von 100 000 Franken. |
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